Bebauungspläne "In der sechs Morgen"

Bebauuungspläne "In den sechs Morgen"

Wie Sie vielleicht schon aus der Presse erfahren haben, wurde der diesem Verfahren als Rechtsgrundlage zugrundeliegende § 13 b BauGB vom Bundesverwaltungsgericht wegen fehlender Unionsrechtskonformität als nicht anwendbar erklärt. Somit fehlt den Verfahren aktuell eine Grundlage für die Fortführung.
Die Umstellung der Verfahren auf ein Regelverfahren gemäß §§ 2 ff des Baugesetzbuches (BauGB) ist nicht möglich, da die Plangebietsfläche nicht aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Vordereifel entwickelt ist. Der Flächennutzungsplan stellt in den beiden Gebieten keine entsprechenden Wohnbauflächen dar.
Zurzeit warten wir auf die Reaktionen der oberen Behörden bis hin zum Bundesbauministerium und hoffen, dass hier Wege für die Fortführung aufgezeigt werden, bzw. der Gesetzgeber sich veranlasst sieht, den § 13 b BauGB unionrechtskonform umzugestalten.
Unter diesen Gesichtspunkten hat der Ortsgemeinderat von St. Johann am 06.09.2023 beschlossen, die Verfahren ruhend zu stellen.

Rainer Wollenweber
Ortsbürgermeister



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